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Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechtes

Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens hätte das Gewaltmonopol des Staates aufgehoben und zu einer Kostenexplosion für Gläubiger und Schuldner geführt.

Die heute vom Bundesjustizministerium vorgelegten Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zwangsvollstreckungsrechtes / Zwangs- vollstreckungsverfahrens“ machen den zuvor vom Bundesrat beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens überflüssig und werden von Creditreform ausdrücklich befürwortet.

Der zuvor gefasste Beschluss, der auf eine Initiative der Länder Niedersachsen, Baden- Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zurückging, sah vor, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Gerichtsvollzieher sollten demnach künftig keine Beamten, sondern beliehene Unternehmer sein, die unter Staatsaufsicht tätig würden. Im Zuge der Modernisierung wäre der Gebührensatz der Gerichtsvollzieher um den Faktor 2,6 bis 3,0 angehoben worden. „Eine solch drastische Gebührenerhöhung ist weder dem Gläubiger noch dem Schuldner zumutbar“, erklärt Creditreformführer Volker Ulbricht. „

Zudem hätte die beabsichtigte Modernisierung eine Änderung des Grundgesetzes vorausgesetzt, da die Übertragung unmittelbarer staatlicher Gewalt auf Private verfassungswidrig ist. Insbesondere die Durchsuchung oder Räumung von Wohnungen oder die Verhaftung von Personen muss aus guten Gründen im Staatsmonopol bleiben und darf nicht auf private, im Wettbewerb zueinander stehende Tätige ausgedehnt werden. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur effektiveren Gestaltung der Zwangsvollstreckung sehen unter anderem vor, den Kontopfändungsschutz zu vereinfachen, Internetversteigerungen zu ermöglichen und das Verfahren zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse zu verkürzen. Damit wird das Zwangsvollstreckungsrecht deutlich leistungsfähiger und eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens obsolet.

Neuss, 23.05.2007



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