Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens hätte das Gewaltmonopol des Staates aufgehoben und zu einer Kostenexplosion für Gläubiger und Schuldner geführt.
Die heute vom Bundesjustizministerium vorgelegten Ergebnisse
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Modernisierung
des Zwangsvollstreckungsrechtes / Zwangs- vollstreckungsverfahrens“
machen den zuvor vom Bundesrat beschlossenen
Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
überflüssig und werden von Creditreform ausdrücklich
befürwortet.
Der zuvor gefasste Beschluss, der
auf eine Initiative der Länder Niedersachsen, Baden-
Württemberg, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern zurückging,
sah vor, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren.
Gerichtsvollzieher sollten demnach künftig keine
Beamten, sondern beliehene Unternehmer sein, die unter
Staatsaufsicht tätig würden. Im Zuge der Modernisierung
wäre der Gebührensatz der Gerichtsvollzieher um den
Faktor 2,6 bis 3,0 angehoben worden. „Eine solch drastische
Gebührenerhöhung ist weder dem Gläubiger noch
dem Schuldner zumutbar“, erklärt Creditreformführer Volker Ulbricht. „
Zudem hätte die beabsichtigte Modernisierung eine Änderung des Grundgesetzes vorausgesetzt, da die Übertragung unmittelbarer staatlicher Gewalt auf Private verfassungswidrig ist. Insbesondere die Durchsuchung oder Räumung von Wohnungen oder die Verhaftung von Personen muss aus guten Gründen im Staatsmonopol bleiben und darf nicht auf private, im Wettbewerb zueinander stehende Tätige ausgedehnt werden. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur effektiveren Gestaltung der Zwangsvollstreckung sehen unter anderem vor, den Kontopfändungsschutz zu vereinfachen, Internetversteigerungen zu ermöglichen und das Verfahren zur Offenlegung der Vermögensverhältnisse zu verkürzen. Damit wird das Zwangsvollstreckungsrecht deutlich leistungsfähiger und eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens obsolet.
Neuss, 23.05.2007