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Erwirken eines Vollstreckungsbescheidantrags

Um einen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, muss der Gläubiger einen Antrag beim zuständigen Mahngericht einreichen. Den passenden Vollstreckungsbescheidantrag bekommt man vom Mahngericht automatisch zugeschickt.

Reagiert der Antragsgegner nicht, kann der Antragsteller den Vollstreckungbescheidantrag nach frühstens 14 Tagen oder spätestens 6 Monaten beim Mahngericht einreichen. Das Mahngericht erlässt daraufhin den Vollstreckungbescheid.

Aus gesetzlichen und organisatorischen (Beleglesung) Gründen muss der Vollstreckungsbescheidantrag als Originalvordruck eingereicht werden. Formlose, ausgedruckte, gefaxte oder gemailte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Bis auf den Mahnbescheidantrag werden alle Anträge (Neuzustellungsantrag Mahnbescheid, Widerspruch, Vollstreckungsbescheidantrag und Neuzustellungsantrag Vollstreckungsbescheid) automatisch vom Gericht verschickt.



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