VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.de

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist das "Urteil" in einem gerichtlichen Mahnverfahren. Nach einer fruchtlos verstrichenen gerichtlichen Mahnung, kann der Gläubiger beim zuständigen Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid beantragen.

Das Mahngericht stellt den Vollstreckungsbescheid in zwei Ausführungen aus: Ein Exemplar wird dem Antragsgegner per Post zugestellt. Ein Exemplar mit Zustellungsvermerk erhält der Antragsteller.

Der Empfänger des Vollstreckungsbescheid hat mehrere Reaktionsmöglichkeiten: Er kann widersprechen (und das Verfahren damit in ein streitiges Verfahren verwandeln), die geforderte Summe zuzüglich der Mahnkosten bezahlen oder nichts tun.

Erfolgt innerhalb von 2 Wochen keine Reaktion, kann der Antragsteller beim zuständigen Vollstreckungsgericht innerhalb der nächsten 30 Jahre einen Antrag auf Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher stellen.



© 2010 Vollstreckungsbescheid - Mahnverfahren - Vollstreckungsgericht - Zwangsvollstreckung - Gerichtsvollzieher
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!