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Richtiges Verhalten beim Erhalt eines Vollstreckungsbescheids

Wer als Privatperson einen Vollstreckungsbescheid erhält, sollte diesen sofort prüfen, denn schon in zwei Wochen kann ein Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen, um eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Es gibt drei Reaktionsmöglichkeiten: Ignorieren, bezahlen oder widersprechen.

Ignorieren ist die denkbar schlechteste Reaktion, denn dann steht der Gerichtsvollzieher mit Sicherheit in Kürze im Wohnzimmer und will den Vollstreckungsbescheid Zwangsvollstrecken. Und der Antrag ist zudem 20 Jahre lang gültig!

Bezahlen ist dann die richtige Entscheidung, wenn die Forderung berechtigt ist. Leider müssen zu diesem Zeitpunkt zusätzlich auch alle bisher angefallenen Gerichts- und Anwaltskosten bezahlt werden. Günstiger ist es, spätestens nach der ersten gerichtlichen Mahnung zu bezahlen.

Widerspruch muss dann sofort eingelegt werden, wenn die Forderung nicht berechtigt ist. Damit verwandelt sich das Verfahren in ein sog. "streitbares Verfahren", d.h. die Angelegenheit wird vor Gericht entschieden.

Achtung! Die Möglichkeit der Zwangsvollstreckung bleibt bis zur Urteilsverkündung bestehen. Noch ein Grund mehr, schon gegen den gerichtlichen Widerspruch einzulegen.



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