Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein einfaches Verfahren, mit dem "faule" Zahler zur Zahlung einer unbestrittenen Forderungen des Antragstellers bewegt werden sollen. Es wird von dem zuständigen Mahngericht automatisiert durchgeführt.
Legt der Antragsgegner Widerspruch ein, wird das Mahnverfahren zu einem streitigen Verfahren, das vor Gericht verhandelt werden muss. Erfolgt kein Widerspruch und auch sonst keine Reaktion, durchläuft das Mahnverfahren folgende Schritte:
Einreichung des Mahnbescheidantrags durch den Antragssteller
Formelle Prüfung des Mahnbescheidantrags durch das Mahngericht
Erlass und Zustellung des Mahnbescheids durch das Mahngericht
Neuzustellungsantrag bei erfolgloser Zustellung durch den Antragsteller
Erlass und Zustellung eines Mahnbescheids durch das Mahngericht
Einreichung des Vollstreckungsbescheidantrags durch den Antragsteller
Erlass und Zustellung des Vollstreckungsbescheids durch das Mahngericht
Erfolgt keine Reaktion des Antragsgegners auf den Vollstreckungsbescheid, kann der Antragssteller einen Antrag auf Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen.