VOLLSTRECKUNGSBESCHEID.de

Vorgehensweise gerichtlicher Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein einfaches Verfahren, mit dem "faule" Zahler zur Zahlung einer unbestrittenen Forderungen des Antragstellers bewegt werden sollen. Es wird von dem zuständigen Mahngericht automatisiert durchgeführt.

Legt der Antragsgegner Widerspruch ein, wird das Mahnverfahren zu einem streitigen Verfahren, das vor Gericht verhandelt werden muss. Erfolgt kein Widerspruch und auch sonst keine Reaktion, durchläuft das Mahnverfahren folgende Schritte:

•  Einreichung des Mahnbescheidantrags durch den Antragssteller

•  Formelle Prüfung des Mahnbescheidantrags durch das Mahngericht

•  Erlass und Zustellung des Mahnbescheids durch das Mahngericht

•  Neuzustellungsantrag bei erfolgloser Zustellung durch den Antragsteller

•  Erlass und Zustellung eines Mahnbescheids durch das Mahngericht

•  Einreichung des Vollstreckungsbescheidantrags durch den Antragsteller

•  Erlass und Zustellung des Vollstreckungsbescheids durch das Mahngericht

Erfolgt keine Reaktion des Antragsgegners auf den Vollstreckungsbescheid, kann der Antragssteller einen Antrag auf Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher beim zuständigen Vollstreckungsgericht stellen.



© 2010 gerichtliche Mahnverfahren - Forderungen - Mahnbescheidantrag - Mahngericht
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!