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Zuständigkeit der Mahngerichte

Mahngerichte sind die Gerichte, die für das gerichtliche Mahnverfahren zuständig sind. In den meisten Bundesländern gibt es ein einziges zentrales Mahngericht, das das gerichtliche Mahnverfahren standardisiert oder automatisiert durchführt.

Die Arbeit eines Mahngerichts beginnt mit dem Versand einer Mahnung und endet mit dem Erlass des Vollstreckungsbescheids.Falls eine Zwangsvollstreckung notwendig ist, muss man sich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden.

Die meisten deutschen Mahngerichte verfügen über eigene Internetseiten, auf denen das gerichtliche Mahnverfahren genau erklärt wird. Auf den meisten Seiten werden auch alle Antragsformulare und Bescheide in Wort und Bild vorgestellt.

Zuständig ist immer das Mahngericht am Standort des Antragstellers. Wer das zuständige Mahngericht sucht, kann auf ein Verzeichnis aller deutschen Mahngerichte im Internet zugreifen.



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