Das gerichtliche Mahnverfahren kann auch von juristischen Laien durchgeführt werden. Der Antragsteller muss sich nur den Mahnbescheidantrag beim Mahngericht oder im Schreibwarenhandel besorgen und einreichen. Der Rest geschieht quasi automatisch.
Trotzdem gibt es organisatorische und finanzielle Gründe für die Einschaltung von Inkassoanwalt oder Inkassobüro. Das Mahnverfahren kostet Zeit, um die notwendigen Formulare auszufüllen und abzuschicken sowie die eingehende Gerichtspost zu lesen. Darüberhinaus müssen diverse Termine im Auge behalten werden.
Finanziell können sich Inkassoanwalt und Inkassobüro ebenfalls lohnen, weil der eigene Aufwand nicht als Mahnkosten in Rechnung gestellt werden kann - während die Kosten von Inkassoanwalt und -büro letztlich vom Antragsgegner übernommen werden müssen.
Die Entscheidung zwischen Inkassoanwalt und Inkassobüro hängt auch von der Widerspruchsfreude des Antraggegners ab. Widerspricht dieser einer Forderung, geht das Verfahren vor Gericht, wo man mit Sicherheit anwaltliche Hilfe braucht. Aktuelle Gerichtsurteile haben bestätigt, dass der unterlegene Schuldner die Kosten für nur einen einzigen Inkassodienstleister übernehmen muss.