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Was ist ein Gerichtsvollzieher?

Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter, der Schriftstücke zustellt sowie Urteile und andere Titel vollstreckt. In einem gerichtlichen Mahnverfahren setzt der Gerichtsvollzieher die Geldforderung eines Gläubigers mit einem Vollstreckungstitel gegenüber dem Schuldner durch.

Wenn beim Antragsgegner kein Geld vorhanden ist, kann der Gerichtsvollzieher Zwangsmaßnahmen durchführen, z.B. die Pfändung beweglicher Vermögensgegenstände mit einem Pfandsiegel ("Kuckuk"), das nicht eigenmächtig entfernt werden darf. Zum beweglichen Vermögen zählen z.B. Maschinen, Einrichtungsgegenstände, Schmuck,, aber auch Aktien und andere Wertpapiere sowie besonders Bargeld.

Der Gerichtsvollzieher kann und wird nicht überprüfen, ob es sich bei einem vorgefundenen Vermögensgegenstand wirklich um das Eigentum des Antragsgegners handelt. Die Pfändung wird durchgeführt, auch wenn auf Fremdeigentum hingewiesen wird. Ein Dritter muß sein Eigentum an dem vom Gerichtsvollzieher gepfändeten Vermögensgegenstand bewiesen können (z. B. durch Kaufverträge, - quittungen), um diese wieder aus der Pfandmasse auslösen zu können.

Das unbewegliche Vermögen umfasst z.B. Grund- und Wohnungseigentum. Auf dieses kann man sich im Wege der Zwangsvollstreckung eine Sicherungshypothek ins Grundbuch eintragen lassen. Dies bewirkt eine Sicherung des Rechtes in Bezug auf die Rangstelle bei einer künftigen Zwangsversteigerung. Eine solche Zwangshypothek kann nur bei Forderungen von mehr als 750 Euro eingetragen werden. Die Eintragung erfolgt beim Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grund- bzw. Wohnungseigentum geführt wird. Für die Einleitung der Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung ist ein zusätzlicher Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich.

Geldforderungen und andere Vermögenswerte sind z.B. Lohnforderungen, Bankkonten, Bausparverträge und Lebensversicherungen. Zur Pfändung von Geldforderungen und anderen Vermögenswerten (z.B. Lohnforderungen, Bankkonten, Bausparverträgen und Lebensversicherungen) wird ein sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts benötigt. In diesem wird dem Schuldner des Schuldners (wie z. B. seinem Arbeitgeber oder seiner Bank) verboten, Zahlungen an ihn zu leisten und zugleich die Forderung auf Auszahlung des Geldes dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Für den Erlass eines solchen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat.

Gerichtsvollzieher sind selbständige Organe der Rechtspflege und unterhalten ein eigenes Büro. Um einen speziellen Gerichtsvollzieher direkt zu erreichen, kann man sich an die Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle beim Amtsgericht wenden.

Um die Motivation der Gerichtsvollzieher und deren Effizienz zu erhöhen, ist in der letzten Zeit eine verstärkte politische Diskussion entstanden, den Beruf des Gerichtsvollziehers zu privatisieren und den Beamtenstatus für diesen Berufszweig aufzuheben.



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