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Wie hoch sind Gerichts- und Rechtsanwaltkosten?

Im Verlauf des gerichtlichen Mahnverfahrens fallen Gerichts - und gegebenenfalls Rechtsanwaltkosten an, die vom Antragsgegner zu tragen sind. Beide Kostenarten richten sich nach der Höhe der Forderung.

Bis 900 Euro Forderungssumme fallen z.B. 23 Euro Gerichts- und 65 Euro Anwaltkosten an. Auf den Internetseiten der zuständigen Mahngerichte sind Kostentabellen und online-Kostenrechner zu finden.

Der Schuldner muss die Kosten übernehmen, die durch seinen eigenen Zahlungsverzug verursacht werden. Darunter sind alle Kosten zu verstehen, die nach dem Eintritt des Zahlungsverzugs entstehen und dem Schuldner direkt zugerechnet werden können, wie z.B. Porto, Verzugszinsen, Anwaltskosten, Gerichtskosten und Kosten für Mahnschreiben.

Kosten für die eigenen Mitarbeiter, die mit dem Forderungsmanagement betraut sind, können nicht zusammen mit den Verzugsschäden eingefordert werden, weil sie meistens nicht auf eine einzelne Forderung zuzurechnen sind.



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